Personenkennziffer

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Die Personenkennziffer, kurz PKZ ist eine eindeutige Identifizierungsnummer für jeden Bürger des Deutschen Reiches. Zuständig für die Verwaltung der Kennziffern ist die Reichspersonalverwaltung mit Hauptsitz in Berlin.

Die Nummer wird bei der Geburt vergeben, Personen deren Geburt vor dem 01. Januar 1944 lag erhielten ihre PKZ mit diesem Stichtag zugewiesen. Personen die zu einem späteren Zeitpunkt eingebürgert werden oder denen ein Visum erteilt wird erhalten ebenfalls eine Personenkennziffer.

Aufbau

Insgesamt ist eine deutsche Personenkennziffer vierzehnstellig, sie besteht aus dem Geburtstag, den ersten Buchstaben des Geburts- und Vornamens, sowie einer weiteren sechsstelligen Ziffer.

Beispiel: Erika Musterfrau, geborene Fischer: 16. Februar 1904 hat die PKZ 160204FE259149. Die Kennziffer wird auch bei einer Nachnamensänderung durch Hochzeit beibehalten.

Es gibt verschiedene Gerüchte über den dritten Teil der Nummer, man könnte Geburtsort, Geburtszeit, Geburtsreihenfolge, Informationen zu den Eltern, etc. ablesen. Korrekt ist, dass der Status einer in Form eines Visums erteilten PKZ verschlüsselt wird und auch andere Informationen, doch was und wie genau in diesen sechs Ziffern verborgen ist weiß nur die RPersV.

Verwendung der PKZ

Die PKZ wird sehr allumfassend verwendet, zu Zwecken der Einwohnermeldeämter, der militärischen Personalverwaltung, der Kranken- und Sozialversicherung und der Steuererhebung. Privatunternehmen wie auch staatliche Unternehmen können durch die RPersV dazu autorisiert werden die PKZ als Kundennummer zu verwenden.

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